Stellenausschreibung
Erzieher, Kinderpfleger,
pädagogische Fach- und Ergänzungskräfte (m/w/d)
Montag und Dienstag:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag:
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Es werden Personen gesucht, die bei der Integration von Flüchtlingen helfen wollen. Die Hilfe kann z.B. Begleitung beim Einkaufen oder Behördengängen sein oder aber auch Hilfe beim Deutschlernen.
Interessenten können sich u.a. bei den Kirchen aber auch im Rathaus melden.
Aktuelle Information vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst:
Wichtige Änderung ab Januar 2024 (für Bauherren und Entwurfsverfasser):
Das Landratsamt Ansbach bietet ab dem 02.01.2024 den D i g i t a l e n B a u a n t r a g an.
Er ermöglicht die digitale Einreichung aller gängigen bauaufsichtlichen Anträge und Anzeigen.
Grundsätzlich können weiterhin auch noch analoge Bauanträge mit Bauantragsmappen in Papierform eingereicht werden, jedoch ändert sich auch hier das ´´Einreiche-Verfahren´´ insoweit, als dass die (meisten) Anträge in Papierform nicht mehr bei der Gemeinde, sondern gleich und direkt beim Bauamt des Landratsamtes Ansbach eingereicht werden müssen.
Die Gemeinden werden über deren ´´gemeindliches Online-Portal´´ unverzüglich beteiligt.
Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag und zur Antrags-Einreichung finden Sie unter: https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/ sowie für zukünftige Auskünfte unter:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Wasseruhren gegen Frost zu schützen sind. Aufgefrorene Wasseruhren müssen vom jeweiligen Hausbesitzer kostenpflichtig ersetzt werden.
Bitte überprüfen Sie, ob Ihr Bundespersonalausweis/Reisepass noch gültig ist!
Wir weisen darauf hin, dass die Beantragung von Reisepässen derzeitig mehrere Wochen beansprucht.
Ab 6 Jahre sind Fingerabdrücke PFLICHT.
Bitte bringen Sie Ihr/e Kind/er zur Beantragung immer mit.
Es wird stets ein aktuelles Biometrie-Passbild benötigt.
Die Beantragung muss in Dentlein erfolgen. Infos über den neuen Bundespersonalausweis unter www.personalausweisportal.de/behoerden und www.ausweisapp.bund.de
Ablauf von Führerscheinen (LKW - CE)
Bitte überprüfen Sie ebenfalls, ob die Fahrberechtigung neu gestellt werden muss.
Am 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten.
Wie bisher haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben. Die nach bisherigem Meldegesetz (MeldeG) bereits eingetragenen, schutzumfanggleichen Übermittlungssperren bleiben bestehen, so dass in diesem Fall kein Handlungsbedarf besteht.
Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind gegeben:
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften (§ 42 BMG)
Die Meldebehörden übermitteln Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder in keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft sind, an die öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften der anderen Familienangehörigen. Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder.
Der Widerspruch verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft.
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 Abs. 2 BMG) und (58 c Soldatengesetz)
Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis 31.03. Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Parteien, Wählergruppen oder Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder Abstimmungen (§ 50 Abs.5 BMG)
Die Meldebehörden erteilen auf Anfrage Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG)
Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskünfte aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen.
Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen. Der Widerspruch eines Ehegatten wirkt auch für den anderen Ehegatten.
- Widerspruch gegen Datenübermittlungen an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (§ 50 Abs. 3 BMG).
Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Adressbuchverlagen Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern verwendet werden. Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen die betroffene Person gemeldet ist, einzulegen.
Dentlein a. Forst, den 25.01.2023
VGem Dentlein-Meldebehörde
Die nächste Funkalarmierung der Freiwilligen Feuerwehren findet am 16.11.2024 statt.
Aufgrund der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet „Kohlplattenfeld“ wurden die örtlichen Glas- u. Altkleidercontainer in Dentlein a.Forst vorübergehend an einen neuen Standort versetzt. Diese befinden sich ab sofort im „Mosbacher Weg“ unweit der örtlichen Zahnarztpraxis.