Der Markt Dentlein a. Forst beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 den sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Wir informieren Sie auf diesen Seiten über den aktuellen Stand des Verfahrens und veröffentlichen alle notwendigen Dokumente.
Weitere Informationen zum Breitbandausbau des Marktes Dentlein a. Forst erhalten Sie bei:
Herrn Daniel Offenhäußer
Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a. Forst
Rathausplatz 1
91599 Dentlein a. Forst
Tel.: 09855 / 9799 – 13
Fax. 09855 / 9799 – 40
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht der Markt Dentlein a. Forst nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu Herrn Daniel Offenhäußer. ordnungsamt@vg-dentlein.de
Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt Dentlein a. Forst gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 12.07.2021 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.
Hinweis:
Der Markt Dentlein a. Forst startet die Markterkundung neu.
Bei der ersten ME wurden von Netzbetreibern niedrigere Bandbreiten bei Adressen zurückgemeldet, als in der Adressliste des Breitbandzentrums voreingestellt waren. Dadurch werden diese Adressen nicht als weiße Flecken anerkannt, was zu einer deutlich niedrigen Förderung führen würde. Deshalb wird die Markterkundung mit einer korrigierten Adressliste neu gestartet.
Dentlein Markterkundung Bekanntmachung 080621 (PDF)
Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu
Herrn Daniel Offenhäußer. ordnungsamt@vg-dentlein.de
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens nach den Ziffern 4.3 und 4.4 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Der Markt Dentlein a. Forst hat im Zeitraum vom 08.06.2021 bis 12.07.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Das Ergebnis dieses Verfahrens können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:
Download: Dentlein a.F. Markterkundung Ergebnis 2021-09-09 (PDF)
Veröffentlichung vom 14.09.2021
Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)
Der Markt Dentlein am Forst führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren gemäß Nr. 7 BayGibitR (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Im Teilnahmewettbewerb wird auf einer ersten Stufe die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber, die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Auf Grundlage dieses Angebots hat der Markt Dentlein a.F. die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen. Der Markt Dentlein a.F. behält sich vor, den Auftrag direkt nach der Vorlage der Erstangebote zu vergeben oder gleichberechtigte Verhandlungen mit allen Bietern über die Angebote zu führen.
Den vollständigen Bekanntmachungstext und weitere Dateien bzw. Dokumente zum Auswahlverfahren finden Sie hier:
Downloads:
Dentlein a. F. Bekanntmachung Auswahlverfahren zweistufig WiLü 1 140921 (PDF)
Dentlein a. F._Bestätigung_kein_Unternehmen_in_Schwierigkeiten_BayGibitR (PDF)
Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)
Dentlein a.F.-Verpflichtungserklärung Geodaten Auswahlverfahren (PDF)
2021-09 13_Wertungsvorgehen_Dentlein (PDF)
Dentlein a.F. Berechnungsblatt Wirtschaftlichkeitslücke (PDF)
Muster_Kooperationsvertrag_Wirtschaftlichkeitslücke_Gigabitrichtlinie_Dentlein a.F (PDF)
Dentlein Leerrohr BG: Am weißen Kreuz Großohrenbronn (PDF)
Dentlein Erschließungsgebiet Auswahlverfahren 140921.pdf (PDF)
Da die Adressliste mehr als 30 % aller Adressen des Gemeindegebietes der Gemeinde Dentlein a.Forst beinhaltet, darf diese aus Datenschutzgründen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.
Die Verfahrensverantwortlichen der betreffenden Fachfirmen erfragen diese Daten deshalb bitte direkt beim Verfahrensbetreuer Herrn Offenhäußer unter den angegebenen Kontaktdaten.
Veröffentlichung vom 14.09.2021
Bekanntmachung des Marktes Dentlein am Frost bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Datei „2022-05-04 Dentlein am Forst Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung.pdf “
Datei: „Dentlein endgültiges Erschließungsgebiet Gigabit 040522.pdf“
Veröffentlicht: 05.05.2022
Download: Dentlein a.Forst endgültiges Erschließungsgebiet Gigabit 040522
Download: Dentlein a.Forst Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung
veröffentlicht am: 16.11.2022
„Der Markt Dentlein a.Forst hat am 15.08.2022 einen Zuwendungsbescheid im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtline (BayGibitR) erhalten.
Der Zuwendungsbescheid der Regierung von Mittelfranken für den Ausbau der Breitbandversorgung nach der Bayerischen Gigabitrichtlinie ist am 30.09.2022 beim Markt Dentlein am Forst eingegangen.“
veröffentlicht am: 16.11.2022
„Der Kooperationsvertrag mit dem Netzanbieter Bisping & Bisping GmbH & Co. KG wurde vom Markt Dentlein am Forst am 19.09.2022 unterzeichnet.
Download: Dentlein Bestaetigung Freigabe Kooperationsvertrag 141122“
veröffentlicht am: 16.11.2022
„Veröffentlichung Fördersteckbrief - siehe https://www.schnelles-internet.bayern.de