Geschichte der Schulen in Dentlein

1. Teil


Das Schulwesen in Bayern

Das Schulwesen in Bayern war seit 1573 kirchlich dominiert. Es gab einen Geistlichen Rat der als Zentralbehörde fungierte. Schulen vor Ort wurden von der jeweiligen Kirchengemeinde geführt. Lehrer wurden von ihr angestellt oder der Pfarrer selbst war der Lehrer.
1802 wurde die Schulpflicht für Kinder von 6 - 12 Jahren eingeführt. Ausgenommen war die Zeit von Mitte Juli bis zum 8. September, also die gewöhnliche Erntezeit. Daraus haben sich wohl die heutigen Sommerferien entwickelt. Die Umsetzung der Schulpflicht zog sich allerdings noch über mehrere Jahrzehnte hin. Es konnte passieren, dass bereits im Ma,i Juni und Juli sehr viele Kinder nicht kamen.
1803 kam zur Werktagschulpflicht die Sonn- und Feiertagsschulpflicht, für Mädchen und Knaben hinzu.
Im Jahr 1804 kam der sogenannte Toleranzerlass der die Errichtung von Schulen ohne Rücksicht auf die Konfession forderte. Bisher waren die Schulen streng konfessionell orientiert, es gab also nur katholische oder evangelische Schulen.
Lehrer konnte praktisch jeder werden. In dieser Zeit waren sie in der Regel von der Gemeinde für ein Jahr angestellt. Die Anstellung musste jährlich verlängert werden. Sie wurden oft sehr schlecht bezahlt und mussten oft noch andere Tätigkeiten, wie Messner- und Organistendienste, Totengräber, Bader und die Landwirtschaft etc. ausüben um das Überleben sichern zu können. Auch die Unterbringung war meist sehr schlecht. 1804 wurde zwar von staatlicher Seite ein Gehalt für Lehrer festgesetzt, es dauerte aber noch viele Jahre (bis ca. 1860) bis auch in den oft armen Gemeinden diese Forderung erfüllt wurde. Lehrer erhielten keine Rente und mussten deshalb bis ins hohe Alter arbeiten.
In manchen Fällen konnte der Lehrer weder lesen noch schreiben. Erst 1808 wurde eine Lehrerausbildung eingeführt. Es dauerte aber auch hier noch Jahre bis jeder Lehrer zumindest eine Grundausbildung hatte.
Die Schulgebäude waren oft so klein, dass der Unterricht in der Wohnstube des Lehrers stattfand. Mancherorts gab es auch keine Schulgebäude und der Unterricht fand in den Stuben der Bauern statt.
Die Widerstände der Kirche gegen die Einführung einer konfessionslosen Schule waren erheblich. 1817 kam es durch die Unterzeichnung des Konkordatserlasses und weiterer kirchenfreundlicher Erlasse zu einer Wiedereinführung der Konfessionsschulen (Trennung in katholische und evangelische Schulen).
Nach dem Ersten Weltkrieg 1918 wurde die kirchliche Schulaufsicht endgültig durch die staatliche Aufsicht abgelöst. 1919 wurden die Lehrer zu Beamten und im Jahr 1921 fiel das Eheverbot für Lehrerinnen. Sie dürften also auch heiraten.
Mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten wurden die Schulen zu „Deutschen Schulen“. Der Versuch die Bekenntnisschulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln stieß damals auf erhebliche Widerstände in der Bevölkerung. Auch einen „Kruzifixerlass“ gab es 1941. Im Gegensatz zum Kruzifixerlass von 2018 jedoch forderte dieser Erlass die Kruzifixe aus den Schulen zu entfernen. Auch das löste einen Proteststurm aus, sodass der Erlass wieder ausgesetzt, nicht aufgehoben, wurde. Die Aufgabe der Schule in der NS-Zeit war es „die Kinder zu einem leiblich und seelisch kerngesunden, rasse- und artbewussten, volksverpflichtenden, ihr bewussten, kampfesmutigen, wehrhaften und schaffenstüchtigen, völkisch-politischen, nationalsozialistischen Deutschen Menschen“ zu erziehen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg begann ein geregelter Schulbetrieb erst wieder 1946/47. Es wurden überall wieder Konfessionsschulen eröffnet. 1949 kam die Lehrmittelfreiheit, d.h. Schulbücher stellte die Schule kostenlos zur Verfügung und 1951 kam ein neues Schulpflichtgesetz.
Schulstrafen gab es viele noch bis ins 20. Jahrhundert. Die Rute war dabei im 18. Jahrhundert nur eine von mehreren. Sie kam aber durchaus, neben Ohrfeigen und Kopfnüssen, noch bis in die 1960 er Jahre zum Einsatz.



 


Die Anfänge

Um 1605 wird Bastian Holzlein erwähnt, ein alter Mann, der zur Winterszeit in den Dörfern und Weilern umherzog und „um die Suppen“ den Kindern lesen, schreiben und beten lehrte. Ab ca. 1612 war dann wieder wegen Armut kein Schullehrer da. Die Gemeinde bat darum, dass der von ihr gewünschte Pfarrer auch die Kinder unterrichte.

Einem Dokument im Kreisarchiv Nürnberg ist zu entnehmen, dass es seit 1623, damals wütete der 30-jährige Krieg in der Region, um den Messner Dienst zu Dentlein übel bestellt ist. Der Messner war auch als Lehrer tätig. Die Quellen besagen, dass der Messner weder lesen noch schreiben konnte und er auch noch Amtmann zu Kloster Sulz, Förster, Vogelfänger und Totengräber in Dentlein sei.

Aus einem Schreiben des bayerischen Staatsarchivs Nürnberg von 15.9.1922 an das Landesfinanzamt Nürnberg, Abt. 1; Zweigstelle Ansbach, in dem es um die Trennung des Meßner- und Schuldienstes in Dentlein geht, findet sich ein geschichtlicher Abriss des Schuldienstes in der Gemeinde Dentlein. In diesem Schreiben wird als Quelle dieser Ausführungen die damaligen Dokumente des Staatsarchives angeführt.

Einleitend erklärt der Verfasser: „Das hier verwahrte Material weist große Lücken auf, ermöglicht aber die Entwicklung der in Rede stehenden Besoldungsverhältnisse deutlich zu erkennen.“
Aus den vorhandenen Unterlagen ist ersichtlich, dass bis zum Jahr 1623 in Dentlein keine Schule bestanden hatte, oder dass wenigstens damals das dortige Unterrichtswesen schon seit geraumer Zeit „gänzlich in Verfall geraten war“. Die Besoldung des Lehrers umfasste nach Berechnungen des Dekans aus Feuchtwangen (Schreiben vom 4. Dezember 1623) 24 Brotlaibe (also pro Monat 2) und 23 Korngarben und 3 Hafergarben, in Geld ungefähr 8 - 10 Gulden pro Jahr. Dazu kommen noch die unsicheren Einnahmen für Leichen, Kindstaufen, Hochzeiten etc.. Der Ertrag des Schulgeldes, das von den Eltern zu entrichten war, sei ungewiss.

Man muss also davon ausgehen, dass ein Messner und Lehrer ohne Nebeneinkünfte ein sehr ärmliches Leben hatten.
Die Pfarrei war im 30-jährigen Krieg so verödet, dass sie von 1634-1661 mit Wieseth zusammengelegt werden musste.

1686 schrieb die Verwaltung des Kloster Sulz (Unterschrift eines Mattaus Junius) an die „Hochansehenden Cammer Räthe“ (Kammerräte) der „Hochfürstlich Brandenburgischen Vormundschaft“ unter anderem wegen der Schulverhältnisse in Dentlein. Es wird vorgeschlagen die unteren Stuben des Pfarrhauses für die Unterbringung eines Schulmeisters zu verwenden, da durch die Zusammenlegung der Pfarreien Dentlein und Ammelbruch das Pfarrhaus leer bleiben werde. Die Gemeinde könne dann ein Schulhaus, am besten an der Kirchenmauer, bauen ohne den Schulmeister in einer Familie unterbringen zu müssen. Die Pfarrgemeinde bestand damals (also vor 332 Jahren) aus 28 Haushalten. Sie war seit dem Ende des dreißigjährigen Krieges (1648), als es nur noch 3 Haushalte gab, wieder deutlich gewachsen aber noch sehr arm. Dass dem so war beschreibt 1695 derselbe Matthias Junius. Er führt aus, dass die Gemeinde Dentlein zu arm und deshalb nicht in der Lage sei ein Schulhaus zu bauen. Die Pfarrgemeinde zählte nur noch 19 Haushalte.

Nach dem 30-jährigen Krieg drängte Pfarrer Stephani (seit 1662 in Dentlein) darauf, dass ein Schulmeister nach Dentlein kam, der auch den Messner- und Forstdienst verrichten sollte.


Die Klosterverwaltung von Sulz, der damals die Kirchengemeinde in Dentlein unterstand, schrieb 1686, dass der Schulmeister auch mit den Aufgaben eines Forstmeisters betraut war. Die zusätzliche Aufgabe erhielt er um seine Einkünfte zu verbessern, da ansonsten niemand für die Lehrstelle zu finden wäre. Die Besoldung blieb bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, also 220 Jahre lang, fast unverändert. Ab 1750 fehlt in den Rechnungen des Kloster Sulz für den Lehrer in Dentlein die Ausgabe für die Forstmeisterstelle. Man kann daraus wohl ableiten, dass der Lehrer diese Funktion nicht mehr ausübte. Im Jahre 1787 teilte der damalige Lehrer den übergeordneten Stellen auf Anfrage mit, dass er kein anderes Amt mehr ausübe.
Aus dem Schreiben im Nürnberger Staatsarchiv ist ersichtlich, dass irgendwann im 18. Jahrhundert ein Schulhaus und eine Lehrerwohnung erbaut wurde

Im Jahr 1688 wendet sich die gesamte Bürgerschaft der Gemeinde an die hochfürstlich brandenburgische und ansbachische Vormundschaft in Ansbach mit dem Ansuchen in Dentlein ein Schulhaus mit Lehrerwohnung zu bauen. Sie erklären, dass es in Dentlein bisher niemals ein solches gegeben habe und begründen ihren Antrag damit, dass in Dentlein die Pfarrer selbst den Gesang in der Kirche führen müssen, es also keinen Kantor gibt. Auch die Jugend musste der Pfarrer früher unterrichten. Wegen der widrigen Verhältnisse mussten die Kinder allem Anschein nach in Wieseth in die Schule gehen. Und gehen ist hier durchaus wörtlich zu nehmen.
In dem Schreiben wird ausgeführt, dass sie eine gute Stunde unterwegs wären und dass sie „des Winters eine nicht geringfügige Gefahr von den Wölfen bestehen müssen“. Es wird außerdem mitgeteilt, dass man nun vor 4 Jahren einen „feinen, sittsamen und gottesfürchtigen Mann“ bekommen habe. Er könne aber nur sehr schlecht besoldet werden, auch sei keine Herberge für ihn vorhanden.
Die Antragsteller bitten auch darum aus den umliegenden Wäldern das notwendige Holz für den Bau schlagen zu dürfen und für die Besoldung des Lehrers Unterstützung zu bekommen.



Welchen Erfolg das Ansuchen hatte zeigen die folgenden Quellen.

Aus Unterlagen des Rentamtes Feuchtwangen ist unter dem Datum 09.10.1694 von einem bloßen Häuslein, erbaut von Hannß Georg Bürger, zu lesen. Diese wurde allem Anschein nach als Schulhaus genutzt, da es 1695 „der Gemeind zum Schulhaus“ (Anmerkung: Gemeind = Gemeindeplatz, ein Grundstück im Eigentum der Gemeinde) vermerkt ist.

Pfarrer Weingartner (Pfarrer in Dentlein von 1903 bis 1918) schreibt in seiner Chronik über das Schulwesen in Dentlein:
„Die Wohnung des Schullehrers ist zugleich Kirchnerswohnung. Vor 1691 bestand keine Wohnung für den Schulmeister, sondern er musste sich als armer Hausgenosse, bald hier, bald da aufhalten. 1691 kaufte die Gemeinde ein armseliges Häuschen, in dem der Schulmeister Wohnung fand (1).

1698 bat die Gemeinde um Bauholz für ein Schulhaus und um Geldbeihilfe (2). Das Haus, welches damals gebaut worden sein wird, wird im Sal- und Lagerbuch von Sulz (1690) beschrieben: „Schulhaus und Wohnung. Dieses steht auf der Kirchmauer vom Eingang in Kirchhof nahe am Bauernhaus auf dem Gemeindeplatz, welches die Gemeinde aus ihren Mitteln erbaut, anno 17 (1617?).

Bis 1840 stand das Schulhaus im Kirchhof, an dessen nordwestlichen Seite. 1840/41 wurde das gegenwärtige Schulhaus, das zugleich Mesnerhaus ist, wie die Gemeinde ausdrücklich anerkannt hat (3), erbaut.“

Also war seit 1691 in Dentlein ein, wenn auch armseliges, Schulhaus vorhanden.

07.04.1814: Das Landgericht berichtet in Sachen Schulstuben-Reparatur zu Dentlein und ersucht die Gemeinde um Auskunft was die Erweiterung der dortigen Schulstube im vorigen Jahr gekostet habe.
Diese beschrieb hierauf die Beschädigungen an dem Schulhaus. Die Wetterseite hätte sich seit etlichen Jahren geneigt und gesenkt und im Monat August sei ein Teil von der Decke in die Stubenkammer mit einigem Krachen heruntergefallen.

Die nächste urkundliche Erwähnung des Schulwesens in Dentlein stammt aus dem Jahre 1833.

1833 werden der Gemeindevorsteher Mägerlein und der Gemeindepfleger Martin Hübsch beim Landgericht vorstellig, weil das Schulhaus aus dem Jahr 1691 ist in einem total baufälligen Zustand war.

Daraufhin wurde von der „Königlichen Lokal-Schul Commission“ eine Inspektion durchgeführt. Ergebnis war ein durch den Schulinspektor erstellter Bericht.
Das Schulhaus wird folgendermaßen beschrieben:

Ein einstöckiges Schulhaus mit 45 Fuß Länge und 27 Fuß Breite (= 13,5 m lang und 7,8 m breit). Das Haus hat im Erdgeschoss ein Schulzimmer, das zugleich als Wohnstube genutzt wird. Dieses ist 29 Fuß lang (8,4 m) und 24 Fuß breit (7 m).

Die Doppelnutzung wird als „Übelstand“ bewertet, dem man durch den Einbau einer Bretterwand abzuhelfen versuchte. Da aber die Schülerzahl stetig gewachsen war, mussten beide Räume als Schulräume genutzt werden. Außerdem gab es noch eine sehr kleine Kammer, eine Küche und einen Kuhstall im Haus.

An Grundstücken gehörten dazu:

  • 1/32. Morgen (= 92 m²) Schulgarten
  • 1 Schulwieslein am Eichelberg (1/4 morgen = 734 m²)
  • 1 ½ Ruthen (= 108 m²) Weiherteilwiese
  • ein Gemeindeteil bei dem Brecht Hause mit 1/ Morgen (= 734 m²), teils Wiese, teils Acker
  • Gemeindeteile beim Zinsen Hof mit 1 Tagwerk (= 1 Morgen)
  • ein Gemeindeteil auf dem Fichtberg, unkultiviert, und die
  • Nutzung des Grasses vom Friedhof

Im Protokoll aus dem Jahr 1834 wird festgestellt, „ dass das ganze hiesige Schulhaus in schlechtestem Zustand ist und von dem Lehrer gar nicht bewohnt werden kann.“ Die Gemeinde wird aufgefordert alle nötigen Vorbereitungen zu treffen, damit im Jahre 1835 ein neues Schulhaus gebaut werden kann und entsprechende Unterstützungsanträge (Bezuschussungsanträge) ungesäumt zu stellen.
Sowohl die Gemeinde als auch die Kirchenstiftung, die jeweils ein Drittel der Kosten hätten aufbringen müssen, waren aber zu arm für ein solches Projekt. Daher zog sich die Angelegenheit über Jahre hin. Ein erster Bauplan wurde zwar 1835 erstellt, aber gebaut wurde nicht. Jahre später folgte ein weiterer Plan und einem Schreiben der königlichen Bauinspektion Ansbach an das königliche Landgericht Feuchtwangen vom 24 Oktober 1841 ist zu entnehmen, dass mit dem Bau begonnen worden war.



 


Plan für ein neues Schulhaus aus dem Jahr 1843


Die Pläne zeigen im Erdgeschoss die Lehrerwohnungen und eine Holzlege. Es ist anzunehmen, dass für 2 Lehrer geplant wurde, da damals eine Wohnung mit 2 Wohnzimmern, einer Schlafkammer und 2 weiteren Kammern wohl ein nicht vorstellbarer Luxus gewesen wäre. Küche und Speisekammer wurden vermutlich gemeinsam genutzt. Im Obergeschoß waren 2 Schulsäle, eine kleine Schulgehilfenwohnung und 2 Aborte (für Mädchen und Knaben) vorgesehen. (Der ehemalige Schulsaal auf der linken Seite wird heute als Sitzungssaal genutzt).

Der Grund und Boden, der zum Bau einer Stallung, eines Waschhauses und einer Holzlege außerhalb des Schulhauses gebraucht wurde, gehörte jedoch dem Nachbarn. So gab es jahrelange Verhandlungen und Streitigkeiten, die schließlich mit der Enteignung des Nachbarn endeten.

Dass der Schulhausbau für die Gemeinde ein wahrer Kraftakt war ist aus einem Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom18.02.1852 ersichtlich, den dort heiß es: „Das hiesige Schulhaus samt den Nebengebäuden ist seit 10 Jahren neu erbaut, die Gemeinde ist aber heute noch mit Schulden belastet, welche zur Bereitstellung der Baukosten aufgenommen werden mussten.“

Beim Schulhausbau 1841 wurde nach allem Anschein billigste Materialien verwendet, den 1860 waren im Schulhaus Dentlein Reparaturarbeiten dringend notwendig. Als Grund wurde angegeben, dass alle Fenster einen verfehlten Baustil mit aufgehenden Mittelstücken hätten. Die Folgen wurden so beschreiben: „Die Rahmen sind meistens von knorzigem, maserigen und gedrehten Holz, sodass bei jedem Witterungswechsel, die eingekitteten Fensterscheiben von selbst zerspringen“.



Ein Problem war, dass das Schulhaus bereits nach einigen Jahren wieder zu klein war. Die Gemeinde wollte deshalb auf Abteilungsunterricht umstellen. Das bedeutet, dass die eine Hälfte der Schüler (z.B. die oberen Klassen) am Vormittag und die unteren Klassen am Nachmittag unterrichtet werden. Die Aufsichtsbehörde wollte das aber nicht genehmigen.

Daraufhin tagte am 13.03. 1875 die Schulgemeindeversammlung und fasste folgenden Beschluss:

„Auf vielseitigen Wunsch wurde dahier heute Schulgemeindeversammlung abgehalten, nachdem über Zweidritteile der Glieder anwesend waren, wurde die der königlichen Lokalschulinspektion zugekommene hohe Regierungsentschließung vom 20. Februar laufenden Jahres, nach welcher der Abteilungunterricht in den beiden Schulen dahier nicht genehmigt werden kann, eröffnet.

Da auch die Schule des Schulgehilfen, welche bisher abgeteilt war, untersagt ist, wurde solches von sämtlichen Anwesenden mit Entrüstung und Widerwillen aufgenommen.

Nach erstattetem Vortrag und Beratung wurde folgender Beschluss gefasst:

Es soll die Schul- und Gemeindeverwaltung Dentlein ermächtigt werden, dass dieselbe eine Bitte und Vorstellung an die Königliche Regierung und an das königliche Bezirksamt Feuchtwangen, dass nicht nur die Schule des Schulgehilfen, wie dies durch schon seit zwei Jahren tatsächlich bestand, abgeteilt werde, sondern auch für die Schule des Herrn Lehrers Belz, der Abteilungsunterricht genehmigt werden möchte und zwar aus folgendem Grunde:


1.) Es besteht die Schulgemeinde aus den Ortschaften Dentlein, Oelmühle, Fetschendorf, Großohrenbronn, Kleinohrenbronn, Erlmühle, Schwaighausen, Ober- und Unterkaierberg mit Leichsenhof, welche von einer Viertel bis 1 Stunde von der Schule entfernt sind. Im Winter die Kinder welche meistens arme und minderbemittelten Eltern angehören, infolgedessen nur mit einfacher Kleidung versehen sind kommen schon mit nassen Schuhen und Strümpfen in die Schule, welche bei der stärksten Beheizung nicht trocken werden und müssen so den ganzen Tag sitzen; abends kommen die Kinder spät nach Hause, es werden Kleider und Schuhe selten ganz trocken, und den andern Tag müssen die Kinder mit solchen wieder in die Schule, was der Gesundheit der Kinder sehr nachteilig ist.

2.) Es hat die Erfahrung gelehrt, dass bei stattgefundenen Abteilungsunterricht, bei weitem nicht so viele Krankheiten unter den Kindern vorkommen als in den vorhergehenden Jahren, was auch hauptsächlich die Eltern am meisten bestimmt, auf Abteilungsunterricht zu dringen.

3.) Dass die Kinder im Winter oft noch bei Nachtzeit schon zur Schule fort müssen; wegen Gefahr zu spät zu kommen, oft gar noch nichts essen, mittags nur ein Stücklein trockenes Brot oder Kartoffeln haben und so bis in die Nacht hinein ohne ein warmes Essen zu bekommen, ausharren müssen, und solches aber falls der Gesundheit höchst schädlich ist, wogegen wenn der Abteilungsunterricht stattfände, dieselben doch mittags zu Hause ihr einfaches Mal warm bekämen.

4.) Es können die einzelnen Abteilungen gewiss weiter gefördert werden, als wenn sie alle vier beisammen sind, welches doch unmöglich in allen Lehrergegenständen zugleich unterrichtet werden können, was auch der geschicktesten und kräftigste Lehrer zu leisten nicht vermag, während beim Abteilungsunterricht die Schüler statt vom Lehrer unterwiesen werden können, ist es umgekehrt der Fall, so sind zwei Abteilungen größtenteils der Selbstbeschäftigung anheim gegeben.

5.) Es ist nachgewiesen, dass die Kinder während des stattgefundenen Abteilungsunterrichts mit ihren Kenntnissen nicht zurückgekommen, sondern vorgeschritten sind.

6.) Es findet der Abteilungsunterricht doch auch an Orten statt, wo die sozialen Verhältnisse viel günstiger sind, als in Dentlein.

7.) Es sind die Schulversäumnisse weniger vorgekommen als in den Vorjahren.

Unterschrift: Binder, Bürgermeister
Friedrich Lanmann
Johann Deffner“



In einem Gemeindebeschluss vom 17.07.1875 ist zu lesen, dass der Antrag erfolglos war. Dort steht unter anderem:


2.) wurde eine hohe Regierungsentschließung vom 22. Juni, nach welcher die Schulgemeindeverwaltung mit ihrer unterm 6. April l. Js. gestellten Bitte um Einführung des Abteilungsunterrichts in den beiden Schulen dahier abgewiesen.“

Doch zumindest wurde genehmigt, dass die schadhaften Fenster im Schulhaus durch neue ersetzt, respektive repariert werden sollen. Nur 5 Jahre später musste das Schulhausdach, „durch welches der Regen eindringt“, repariert werden.

In einem Schreiben vom 1. Juli 1899 gibt der Lehrer Georg Bückstümmer einen umfassenden Bericht über die Situation der Schule in Dentlein. Die Lehrerwohnung: beschreibt er folgendermaßen:

aa) zwei heizbare Zimmer 21,28 qm
ein unbeheizbares Zimmer 14,00 qm
zwei Kammern 4,76 qm
eine Kammer 10,00 qm

bb) Küche, Waschküchlein, Keller vorhanden
der (Dach-)Boden wird zur Aufbewahrung des Holzes benützt

cc) kleine Scheune und Stall
Mietpreis: 40 M

Zur Beheizung der Schule führt er unter Punkt 9 aus:

9) Schulheizungsholz: die Schulgemeinde liefert jährlich zur Beheizung der beiden Schulzimmer acht Klafter weiches Holz
Heizperiode: Oktober bis April
der Lehrer besorgt das Einheizen und bezieht hierfür das übrig bleibende Schulholz und 6,86 M
Wert des Schulholzes: 130 M
Anfahren: 28 M

Zur damaligen Zeit musste Schulgeld bezahlt werden, was sicher manchen Eltern nicht leichtfiel, wenn nicht gar unmöglich war.

Das jährliche Schulgeld für Werktagsschüler betrug 3M. Für die Sonntagsschülerwaren 1M 36 Pfg jährlich zu bezahlen.

Für die 10 Schuljahre 1888/89 bis 1897/98 wurden insgesamt 516,37 M bezahlt, pro Jahr also durchschnittlich 51,64M.

Auch zum Einkommen der Lehrer in der damaligen Zeit findet sich ein Dokument vom 2.Juli 1899:
„Beleg Nummer 4: Lehrer bezieht 493,71 M, wovon für den Schulgehilfen 34,28 M abgeht.“



Zusätzlich zum Gehalt bezog der Lehrer noch Brennholz:
(Beleg Nummer 7) Die Schulstelle Dentlein bezog jährlich als Besoldungsholz aus den Staatswaldungen des Komplexes Burk 5 Ansbacher Klafter (= 14,25 Ster) weiches Scheitholz und 25 Ansbacher = 23 Normal-Wellen im Gesamtwert von 91 M 86 Pfg.

Hans Moser und Sieglinde Fees



 


Die Schule in Großohrenbronn von den Anfängen bis 1900

Teil 2

Die Arbeiten ziehen sich weiter sehr schleppend hin. Zwar teilen die Schulgemeindevertreter im Sept 1837 dem Landgericht in Feuchtwangen mit, dass der Schulhausbau nun fertig und gut und dauerhaft gearbeitet sei. Doch dürfte der Grund dafür gewesen sein, dass damit die Auszahlung des Zuschusses beantragen werden konnte.

Die Kontrolle des Baues Anfang Oktober listet nämlich eine lange Liste von Mängeln auf.

„Bericht des Bauinspektors:

Darstellung der im Schulhaus zu Großohrenbronn, königliches Landgericht Feuchtwangen, teils noch zu fertigenden, teils neu zu fertigenden Arbeiten.

a. Maurer

1.) wenn der Zimmermann das schmachvoll gefertigte Stiegen Geländer weggenommen und durch ein neues ersetzt hat, vom Maurer mit aufgestellten Backsteinen zu untermauern und auf beiden Seiten putzen.

b. Zimmermann

1.) die Dielenstücke, welche die Dunggrube bedecken sind gar nicht von gleicher Länge, daher solche ab zu schnüren, solche dreisten zu geben, dass sie 2 Deckel bilden und jeden dieser Deckel einen eisernen Ring, um solche weggeben zu können.

2.) das Stiegengeländer der unteren Etage ist wegzunehmen, da es ganz unwürdig ist, und mit einem neuen Geländer, welches aneinander schließt zu ersetzen, da beim alten Klüfte bestehen von 3/4 Zoll weit, Stücken Holz eingesetzt, und dann mit schlechtem Kitt verschmiert sind.

3.) die Löcher der Abtrittbretter sind größer zu schneiden, bis vorn an das Mäuerlein, weil die jetzigen Löcher zu weit hinten angebracht sind, und niemand solche benutzen kann, dann müssen auch neue Deckel darauf kommen. Da von Alten sogar einer zerbrochen ist.

4.) die Dachrinnen sind innen und außen zweimal mit Ölfarbe anzustrengen, dafür Zeralyn nehmen damit sich überzeugt werden kann, dass es geschieht. Dann sind statt der schwachen 3 Träger an jeder Rinne, 3 starke eiserne Träger anzufertigen und anzumachen, somit 6 Stück zusammen.

5.) die Dachbodenbretterung ist das schlechteste was gesehen werden kann, die Bretter sind nicht von gleicher Länge und an der Mauer gegen Abend kann der Boden gar nicht eingestrichen werden, da manches Bett 4 Zoll absteht, die Waldhiebe sind noch an manchen Brettern, mehrere Bretter sind gar nicht an genagelt und steigen auf einer Seite in die Höhe, wenn auf die entgegengesetzte getreten wird. Löcher bestehen auf 2-3 Zoll breit.

6.) auf dem Boden ist ein Stück Geländer an die Stiege zu machen, zwar nur einfach von Latten und 2 Pfosten damit niemand herabstürzen kann.

7.) auf dem Ruheplatz der unteren Stiege ist an das Fenster dasselbe Geländer zu machen wie die ganze Stiege hat, da beim Abgang der Kinder aus der Schule leicht eines an das Fenster gelenkt werden kann und Unglück zu befürchten ist. Hierzu kann ein Teil von dem verworfenen Stiegengeländer verwendet werden.

Es ist ersichtlich, dass der Meister gar nicht nachgesehen hat und wenn wieder schlechte Arbeit gefertigt wird, dürfen auf Kosten der Akkordanten obige Arbeiten zu 1-7 durch einen anderen geschickten Meister gefertigt werden.

c. Schreiner

1.) die sämtlichen Läden sind, auch auf den äußeren Seiten, zweimal mit Ölfarbe anzustreichen, weil solche nur angestrichen erscheinen wenn sie geöffnet sind, aber unangestrichen wenn sie geschlossen sind.

2.) die Fensterbretter im Innern des Hauses, sind gleichfalls mit Ölfarbe wie die Fenster anzustreichen, weil solche sonst bald faulen. Doch soll der Schreiner zu allen erböthig sein.

d. Schlosser

1.) an die unteren Läden sind Vorreiter mit Steinschrauben zu fertigen und

2.) an die oberen Läden Kloben mit Steinschrauben und Fallen wie an Kamintüren, weil wegen des Gurts keine Vorreiter gemacht werden können.

3.) die linken Lädenflügel müssen gleichfalls Anleger und Kloben erhalten, weil sonst der Sturm die einen Ladenflügel wieder herumwirft, bis der andere hergezogen wird. Auch Schlosser soll hierzu erböthig sein.

Im Akkord ist zwar das Überziehen der Innenseite der Kamintüre mit Eisenblech nicht enthalten, daher solches dennoch der Feuersicherheit wegen zu tun, und ist der Akkordanten dafür besonders zu bezahlen.

e. Hafner

der Aufsatz im Schulzimmer ist durch einen anderen zu ersetzen, da die Teile des jetzt bestehenden gar nicht aufeinander passen.

f. Flaschner

an jede Dachrinne ist ein Wasserabfallrohr, außen mit Anstrich und jedes Rohr mit 2 Knien zu fertigen, und mit 3 Rohreisen mit Scharnieren zu befestigen. Die Rohreisen müssen auch Steinschrauben erhalten. Soll gleichfalls der Flaschner hierzu erböthig sein.


Ansbach, den 7. Oktober 1837

„Königliche Bauinspektion.“


Im Januar 1838 ist es dann endlich soweit! Der Bauinspektor hatte im November 1837 den Bau abgenommen und die Königliche Regierung von Mittelfranken verfügte, dass der restliche Zuschuß von 600 Gulden (Anmerkung: 400 Gulden wurden bereits früher überwiesen) ausgezahlt werden sollte. Nach 1 1/2 Jahren Bauzeit war das Schulhaus fertig. Die Bilanz sah folgendermaßen aus:

Einnahmen: 1450 Gulden 18 1/2 Kreuzer.

Ausgaben: 1437 Gulden 36 1/2 Kreuzer.

Verbleiben: 12 Gulden 42 Kreuzer

Schon 1840 mussten aber wieder Mängel festgestellt werden. Die Beseitigung kostete 79 Gulden 18 Kreuzer, eine große Summe für die Schulgemeinde. Auf Antrag wurde ein Zuschuß von 60 Gulden gewährt. Vor allem wurden die Öfen bemängelt. Auch die Stiege und die Dachrinnen mussten nachgebessert werden.



Ausgelöst wurde die Begutachtung der Öfen durch den Lehrer Trebes, der damals die Schüler unterrichtete. Anfang Januar 1840 schrieb er an die Königliche Lokalschulinspektion, dass das Brennholz für die Schule bald zu Ende sei und die Gemeinde zu den bisher gelieferten 2 1/2 Klaftern zusätzlich 3 1/2 Klafter liefern solle. (Anmerkung: 1 Klafter entspricht ca. 3,5 Ster). Die Schulgemeinde verwahrte sich dagegen mit dem Argument, dass bisher noch alle Lehrer mit 2 1/2 Klafter Brennholz ausgekommen seien. Der Streit ging schließlich vor das Landgericht in Feuchtwangen. Die Schulgemeindevertreter beauftragten sogar einen Anwalt in dieser Angelegenheit. Sie vermuteten, dass der Lehrer auch sein Wohnzimmer mit dem Schulholz geheizt hatte. Das Landgericht verpflichtete die Schulgemeinde dazu weiteres Brennholz zu beschaffen, damit der Schulbetrieb weiterlaufen konnte. Doch veranlasste es auch, dass 3 unabhängige Gutachter den Bedarf an Brennholz für das Klassenzimmer im Schulhaus schätzen sollten. Das geschah schließlich im Juni 1840 mit dem Ergebnis, dass etwa 3 1/2 Klafter nötig seien.


Im Zuge dieser Auseinandersetzungen wurde festgestellt, dass Trebes die Öfen in der Schulstube und in seiner Wohnstube verändert hatte. Der Ofen in der Schulstube war jedoch mit geringen Kosten zu reparieren. Den Ofen in seiner Wohnstube musste er wohl auf eigene Kosten in Ordnung bringen lassen.

Zusätzlich stellte man damals fest, dass kein geeigneter Raum für die Lagerung des Schulholzes zum Heizen des Schulsaales vorhanden war. Aber erst 1864/65 machte man sich daran Abhilfe zu schaffen. Das Haus sollte damals um ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer für den Lehrer erweitert werden. Zusätzlich war geplant ein Waschhaus und eine Holzlege zu bauen.

Auf dem Grundriß ist der Anbau mit Wohn- und Schlafstube links, und der Anbau für das Waschhaus und die Holzlege rechts oben zu sehen.

Das Waschhaus mit Holzlege sollte nach Kostenvoranschlag des Maurermeisters Hähnlein aus Schopfloch 1332 Gulden 19 Kreuzer kosten. Das war allem Anschein nach der Schulgemeinde zu teuer. Im Mai 1865 legte daher der Maurermeister Lebold einen geänderten Plan vor.

Das Gebäude wurde vom Schulhaus getrennt, wesentlich kleiner und auf die andere Seite der Straße verlegt. Zusätzlich war dort ein Anbau für einen Abtritt (Plumpsklo) vorgesehen. Man musste also über die Straße laufen, wenn man mal musste.

Das Bild zeigt die Ansicht und den Grundriß des Waschhauses mit Holzlege, dessen Lage links vom Weg (kleines rotes Quadrat) und die Lage des Anbaues (Wohnzimmer und ein Schlafzimmer für den Lehrer) als rotes Rechteck oberhalb der des Schulhauses.

Diese Variante sollte nach Voranschlag nur 494 Gulden 15 Kreuzer kosten.

Es wurden leider bisher keine Unterlagen gefunden wie die Sache weiter ging, man darf aber wohl davon ausgehen, dass die kostengünstigere Variante realisiert wurde.

1850 wurde durch Entschließung des Königs Maximilian II von Bayern in Großohrenbronn eine katholische Seelsorgestelle in Form eines Pfarrcuratie- und Schulbenefiziums eingerichtet. Das Schulbenefizium umfasste die Ortschaften Angerhof, Erlmühle, Dentlein, Groß- und Kleinohrenbronn, Schwaighausen und Thürnhofen. Ein Benefizium ist die kirchliche Pfründe (Einkommensquelle) zum Unterhalt des Geistlichen. Die Seelsorgestelle wurde mit dem Schulbenefizium gekoppelt, um ein zusätzliches Einkommen für den Kuraten (=Pfarrer) zu erschließen. Er hatte jedoch damit auch den Schuldienst zu versehen. Aus der Nebenschule wurde dadurch eine eigenständige, von Halsbach unabhängige Schule. 83 Kinder besuchten damals die Schule. Die Doppelbelastung als Pfarrer und Lehrer führte jedoch dazu, dass die Stelle nur schwer zu besetzen war.

Einen Einblick in die Ausstattung der Schule gibt uns ein Bericht aus dem Jahr 1890. Der Lehrer Schuster wurde damals mit der Bestellung von Ausstattungsgegenständen betraut. Es wurden eingekauft:

  • eine Rechenmaschine
  • eine Karte von Deutschland
  • Anschauungsbilder aus dem Tier- und Pflanzenreich für die drei obersten Jahrgänge,
  • eine Abbildung der Hohlmaße und Gewichte
  • ein Meterstab.

Gesamtkosten: 40 Mark.

Hans Moser



 


Geschichte der Schulen in Dentlein a.Forst und Großohrenbronn

Die Schule war am 31.12.1910 geschlossen
worden. Erst am 3. Februar1911 konnte der
Unterricht wieder beginnen.
Die Zahl der Schüler hatte in den ersten Jahren
des Jahrhunderts erheblich zugenommen.
Daher regte die königliche Schulinspektion
1908 den Bau einer zweiten Schule in
Großohrenbronn an. Sie schrieb:
Geschichte der Schulen in Dentlein „Daß die Errichtung einer zweiten Schule bei
und Großohrenbronn. der zunehmenden Schülerzahl und bei dem
ungewöhnlich tiefen Stande der Schule nur

wärmstens zu empfehlen ist, steht außer
1900 bis 1933 Zweifel, umso weniger, als nach Ausweis, des
hiesigen pfarramtlichen Geburtsregisters die
Großohrenbronn Schülerzahl auch in den folgenden Jahren fast
ausnahmslos zunehmen wird. In den nächsten
fünf Jahren um ca. 25 Kinder, die Schülerzahl
1903 musste auch die Schule in
100 wird also voraussichtlich im Jahre 1912
Großohrenbronn wegen einer
bereits überschritten sein. (Zurzeit 84
Keuchhustenepidemie geschlossen werden.
Kinder).“
Das Königliches Bezirksamt Feuchtwangen
schrieb am 26. Juni an die Königliche Man überlegte eine neue Kirche zu bauen, weil
Regierung von Mittelfranken, Kammer des sie zu klein geworden war, und die alte Kirche
Innern: umzubauen. Eine Lehrerwohnung und ein
Klassenzimmer sollten eingebaut werden.
„Betreff: Schließung der Schule.
Die Stellungnahme des Bezirksbaumeisters zu
Da unter den Schülern zu Großohrenbronn der
diesem Vorschlag mit Schreiben vom
Keuchhusten epidemisch aufgetreten und die
18.5.1908 fiel jedoch sehr negativ aus. Als
größte Zahl desselben am Schulbesuche
Gründe für seine ablehnende Haltung führte er
verhindert ist, wurde die sofortige Schließung
an:
der Schule angeordnet.
„1.) Den von Seite der königlichen
Fischer“
Lokalschulinspektion in Großohrenbronn in
Einen Monat später war die Krankheitswelle Vorschlag gebrachten Umbau der Kirche zu
soweit abgeklungen, dass wieder Schule Schulräumen und zur Vergrößerung der
gehalten werden konnte. Lehrerwohnung kann von Seite des
Unterfertigten nicht zugestimmt werden.
Sieben Jahre später traf es die Schule erneut
erneut, da die Schüler reihenweise an Masern A.) Die räumlichen Verhältnisse der Kirche im
erkrankten. Parterre bieten keineswegs den erforderlichen
Platz für die Anlage eines Schulsaales für ca.
In der Ansbacher Zeitung No 12 vom 14. und
65 Kinder und für den Ausbau der
15. Januar 1911 war zu lesen:
Lehrerwohnung.
„Feuchtwangen, 11. Januar (Masern). Wie die
B) Infolge der lichten Höhe der Kirche von
„B. G.“ erfährt, grassieren in
5,10 m ist es ausgeschlossen eine
Großohrenbronn die Masern in
Lehrerwohnung und Schulsäle in die Kirche
erschreckender Weise. Man sieht kaum ein
einzubauen.
Kind mehr auf der Straße, so zahlreich sind die
Krankheitsfälle zu verzeichnen. Auch Da der Fußboden der Schule mindestens 0,40
Erwachsene bleiben nicht verschont. Leider m über Terrain gelegt werden müsste, so wäre,
sind bereits mehrere Todesfälle wenn die lichte Höhe der Schule mit 3,0 m
vorgekommen.“ angenommen, für die lichte Höhe der Lehrer-
Wohnung nur noch 1,45 m übrig. Würde über schätzungsweise einen Kostenaufwand von ca.
der Gehilfenwohnung im Parterre, die mit 2,70 60.000 M erfordern.
m lichte Höhe angenommen für den ersten

Lehrer die Wohnung erweitert werden, so
Feuchtwangen, der Bezirksbaumeister
würden diese Räume nur eine lichte Höhe von

1,85 m erhalten. Demnach müsste ein Aufbau
Schmelzer“
erfolgten. Würde man ferner nun zwei Säle in
die Kirche einbauen wollen und den Man kam zu dem Ergebnis, dass nur durch den
derzeitigen Saal zur Lehrerwohnung umbauen, Bau eines neuen Schulhauses ausreichend
so würde der Raum hierzu nicht ausreichen Platz geschaffen werden könne.
und die lichte Höhe der Säle würde viel zu Die Suche nach einem Bauplatz für das neue
hoch werden. Schulgebäude gestaltete sich schwierig.
ad 2.) Die Umbaukosten für fragliche Arbeiten Schließlich wurde von der Gemeinde der
dürften sich schätzungsweise auf 9 – 10.000 Wagemann´schen Acker vorgeschlagen, was
Mark belaufen. allgemein Zustimmung fand.
ad 3) der Wert des Kirchengebäudes bzw.
Ersatzzahlung an die Kirchenstiftung könnte
für den Fall seines Umbaus höchstens auf
2500-3000 DM angeschlagen werden.
ad 4) die Herstellung eines Schulsaalneubaus
mit zwei Schulsälen für je 60 Kinder mit 113,54
qm überbaute Grundfläche, einschließlich des
Obergebäudes, wie aus anliegender Skizze
ersichtlich, würden sich auf rund 13.000 M
stellen.
Hierbei wird folgendes bemerkt: der zweite
Schulsaal hat nur eine lichte Höhe von 2,65 m, Dann ging es an die Planung. Darüber
statt mindestens 3 m. Die Lehrerwohnung ist vergingen 4 Jahre. Anfang 1913 erstellte der
nach dem Schulbedarfsgesetze zu klein. Bezirksarzt ein weitgehend zustimmendes
Es würde daher die Verlaufsbelegung des Gutachten zu dem inzwischen vierten Plan für
Schulsaales in das neue Gebäude geplant und das Schulhaus.
soll derzeitiger Schulsaal zur Lehrerwohnung Am 4.4.1913 erwiderte die königliche
sowie zur Wohnung für den Gehilfen Regierung von Mittelfranken, Kammer des
verwendet werden. Innern auf das Gutachten des Bezirksamtes mit
Die erste Lehrerwohnung würde sonach einer Auflistung der nach ihrer Meinung in
erhalten: im Parterre drei Zimmer, Küche, dem Plan noch enthaltenen Mängel.
Speise und im ersten Stock zwei Zimmer und Nach entsprechenden Nachbesserungen wurde
eine Kammer. der Neubau mit geringfügigen ergänzenden
Die Gehilfenwohnung und Schlafzimmer und Auflagen genehmigt.
Wohnzimmer mit zusammen 22,5 m² Die Vergabe der verschiedenen Gewerke
Grundfläche. durch den verstärkten Gemeindeausschuss
Die Kosten für die Erweiterung, bzw. Umbau erfolgte am 18.10.1913. Hierzu ist im
der Lehrerwohnung würden sich auf ca. 850 - Protokoll folgendes zu lesen:
900 M belaufen, somit der Gesamtkosten- „In der heutigen Sitzung des verstärkten
aufwand für die Schulzwecke rund 14.000 M. Gemeindeausschusses zu der sämtliche 13
ad 5) die Herstellung einer den Bedürfnissen Mitglieder geladen und zwölf erschienen sind,
entsprechenden neuen Kirche mit Turm würde wurde folgendes beschlossen:
Heute nach erfolgter öffentlicher Eröffnung 6.) Die Glaserarbeiten werden dem
der Submissionsangebote wurden die Arbeiten Glasermeister Fritz Wagenländer in
des Schulsaalneubaus Großohrenbronn Feuchtwangen bei einem Abgebot von 15 %
folgend vergeben: des Voranschlags übertragen.
7.) Die Hafnerarbeit wird dem Hafnermeister

Alois Mader in Feuchtwangen bei einem
Abgebot von 20 % des Voranschlages
übertragen.
8.) Das Bohren, Liefern und Aufstellen des
Bohrbrunnens, wird bei einem Abgebot von
10 % des Voranschlags, dem Brunnenbohrer
Andreas Schneider in Feuchtwangen
übertragen.
9.) Für das aus dem Bauausschuss
ausscheidende Mitglied Alois Beck wird der
Maurermeister Karl Feuchtenberger, in dem
Bauausschuss gewählt.“
Der finanzielle Wert der Gewerke betrug für:
1.) Erd- und Maurerarbeiten 7348,07 M
2.) Zimmermannsarbeiten 2791,94 M
3.) Schreinerarbeiten 1236,77 M
4.) Schlosserarbeiten 787,61 M
5.) Spenglerarbeiten 486,83 M
6.) Hafnerarbeiten 240,00 M
7.) Glaserarbeiten 222,85 M
8.) Brunnenlieferung 270,00 M
9.) Aversalien
1.) Die Maurer und Erdarbeiten werden den noch nicht vergeben 1910,00 M
Maurermeister Alois Beck und Anton Beck, 10.) Bauplatz
von Großohrenbronn bei 10 % Abgebot des ca. 1/2 Tagwerk 750,00 M
Voranschlages übertragen. Summe 16044,07 M
11.) Reparatur des alten Schulhauses
2.) die Zimmermannsarbeiten werden vorerst Einrichten der Lehrerwohnungen:
noch nicht vergeben, um ein Gutachten des ..1300,00 M
königlichen Bezirksamtes einzuholen, wem der Gesamtsumme: 17344,07 M
Zuschlag erteilt werden kann. Im Oktober 1914 war es endlich soweit. Die
3.) die Schlosserarbeiten werden den Lokalschulinspektion Großohrenbronn konnte
Schlossermeistern Karl Hezel und Adolph am 5.10.1914 an das königliche Bezirksamt
Reck von Feuchtwangen bei einem Abgebot Feuchtwangen melden, dass das neue
von 17,5 % des Voranschlages übertragen. Schulhaus so weit vollendet ist, dass „heute,
den 5. Oktober“ mit dem Unterricht begonnen
4.) Die Spenglerarbeiten werden dem
werden konnte.
Spenglermeister Friedrich Preiß von
Die Gesamtkosten für den Schulsaalneubau,
Feuchtwangen, bei einem Abgebot von 25 %
sowie die Bauänderung am alten Schulhaus,
des Voranschlages übertragen.
beliefen sich auf am Ende auf 17.853,10 Mark.
5.) Die Schreinerarbeiten werden dem
Zur Finanzierung der Baumaßnahme musste
Schreinermeister Johann Soldner von Dentlein
von der Gemeinde ein Darlehen bei der
bei einem Abgebot von 15 % des
Darlehenskasse in Dentlein in Höhe von 3866
Voranschlages übertragen.
Mark aufgenommen werden.
Drei Jahre später – 1917 - wurden jedoch 1. Bezüglich des Schulhauses erklärt die
bereits eine Reihe von Mängeln an dem Bau Kirchenverwaltung Großohrenbronn,
festgestellt. Nach über drei Jahren Krieg war dass das Schulhaus in den Alleinbesitz
die Not jedoch sehr groß und an eine der vereinigten politischen Gemeinden
umfassende Sanierung war nicht zu denken. Dentlein und Thürnhofen übergehen
Daher vergingen noch 2 Jahre bis am 20. soll. Als Ablösung nach Art. 45 des
Oktober 1919 ein umfangreicher Bericht über Schulbedarfgesetzes übergibt die
den Stand der Mängelbeseitigung erstellt politische Gemeinde der
wurde. Nach und nach wurden sie dann Kirchenverwaltung Plan Nr. 1004,
beseitigt. großer Hutteil zu 0.34 Tgw. in Allein-
Nutzungsrecht. Alle anderen
Im Jahr 1922 führte das Thema „Trennung des
Schulgrundstücke gehen in den
weltlichen Kirchendienstes vom
Alleinbesitz der zur Schule
Schuldienst“ in Großohrenbronn, zu einem
Großohrenbronn vereinigten
umfangreicheren Schriftwechsel zwischen
politischen Gemeinden Dentlein und
dem Bezirksamt Feuchtwangen und der
Großohrenbronn über.
Katholischen Kirchenverwaltung
Großohrenbronn. 2. Das bisherige Schulbesoldungsholz
wird einstimmig der Kirchenstiftung
In einem Brief vom 3.1.1922, als Antwort auf
Großohrenbronn überlassen.
ein bezirksamtliches Schreiben vom
28.03.1921, beschreibt die Kirchenverwaltung 3. Die Verbriefungskosten übernimmt die
die Geschichte der Entstehung der Schule, die Kirchenkasse, ebenso die auf dem
damals kirchlich geführt wurde. Grundstück stehenden Lasten.
Sie führt an, dass bereits im 18. und anfangs In der Niederschrift über die Trennung des
des 19. Jahrhundert zu Großohrenbronn ein weltlichen Kirchendienstes vom Schuldienst in
Eremit Schule hielt. Dieser wohnte in einem Großohrenbronn ist auch eine detaillierte
kleinen Häuschen neben der Kapelle. Solange Beschreibung des damaligen Schulhauses und
der Eremit Schule hielt, war seine Klause der dazu gehörigen Grundstücke enthalten.
zugleich Schulhaus. Auch nach Aufhebung der
Dort heißt es:
Klausnerei wurde in diesem Häuschen Schule
gehalten, so die Kirchenverwaltung. Im Jahre „Es besteht Übereinstimmung, dass das
1876 wurde das Klausner-/Schulhaus Schulhaus Nummer 24, Plan Nummer 875 AA,
schließlich vergrößert, indem ein Stockwerk der Steuergemeinde Dentlein-Schulhaus mit
auf die alte Klause gesetzt wurde. Der Staat Waschküche, Aborten, Holzlege und Höfelein-
leistete zu dieser Vergrößerung 1000 Gulden Gebäude zu 0,020 ha-0,06 Tagwerk, ferner
Zuschuss. Jedoch von einer Ablösung der Plan Nummer 875 B der Steuergemeinde
Klausnerei und einer Entschädigungs-zahlung Dentlein, Wurzgärtchen, Gärtchen zu 0,003
an die Kirchenstiftung, „läset sich nichts ha-0,01 Tagwerk, sowie Plan Nummer 1062
finden“. 1/10 der Steuergemeinde Dentlein, Schulhaus
mit Remise, Abort und freien Platz, Gebäude
Ebenso wenig scheint das 1861 geschehen zu
zu 0,106 ha (0,31 Tagwerk), in unbeschränkten
sein. Damals war das Schulhaus, das bis 1861
Eigentum der zur Schule Großohrenbronn
auch Wohnung des „Schulbenefiziaten“ war,
vereinigten politischen Gemeinden Dentlein
(vermutlich) zu Unrecht im Grundbuch als
und Thürnhofen stehen.
Allgemeineigentum der Gemeinde eingetragen
worden. …“
In Verhandlungen der katholischen Das Finanzamt war jedoch mit dieser
Kirchenstiftung mit der Gemeinde einigte man Vereinbarung nicht einverstanden. Es
sich schließlich folgendermaßen beschwerte sich darüber, dass es bei diesen
(Protokollbuch der Gemeinde, Eintrag vom Verhandlungen nicht beteiligt worden war und
06.03.1922): erklärte, dass diese deshalb für sie nicht
bindend sei. Vor allem ging es der
Finanzbehörde um die Zusage, dass die
Kirchenstiftung Großohrenbronn auch
zukünftig Anspruch auf bestimmte
Holzmengen haben sollte.
Wie sich heute zeigt geben uns solche
Auseinandersetzungen erfreulicherweise
fundierte Einblicke in die Geschichte, die ohne
diese Dokumente nicht oder nur sehr schwer zu
gewinnen wären.

Hans Moser

Fortsetzung: Die Schule in der Zeit des
Nationalsozialismus